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KFW Förderung der Genossenschaftsanteile

KFW Förderung der Genossenschaftsanteile - mit 15% Tilgungszuschuss

 

Wir als Genossenschaft bieten sicheren und bezahlbaren Wohnraum. Neben dem klassischen Wohneigentum unterstützt die KfW auch den Kauf von Genossenschaftsanteilen mit Förderkrediten. Ab Oktober 2022 wird diese Variante noch besser gefördert: Im Programm "Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)" gibt es erstmals einen Tilgungszuschuss und deutlich attraktivere Konditionen als bisher.

Hier im Detail
Ab dem 4. Oktober 2022 können Förderanträge im neuen Förderprogramm "Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)" gestellt werden. Die Förderbedingungen werden dafür deutlich verbessert. Künftig gelten diese Vorteile:

  • Der Höchstbetrag für die Förderung steigt auf 100.000 Euro mit bundesverbilligtem Zinssatz.
  • Hoher Tilgungszuschuss: 15 Prozent des Kredits müssen nicht zurückgezahlt werden.
  • Die maximale Kreditlaufzeit wird auf 35 Jahre verlängert.

Wichtig zu wissen: Der Antrag auf Förderung muss auf jeden Fall vor dem Kauf der Genossenschaftsanteile gestellt werden!

Das Merkblatt für das neue Förderprogramm wurde bereits von der KfW veröffentlicht.

 

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